Kindergartenordnung

  • Kindergartenordnung

    1.Trägerschaft

    Träger des Waldkindergartens ist der Elternverein Waldkindergarten Muckestutz e. V. in Bad Oldesloe/Kreis Stormarn. Der Verein hat die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Die Kindergarteneltern sind Mitglieder des Vereins.

    2. Elternarbeit

    Regelmäßige Elternabende (in der Regel zwei im Jahr) sowie eine Informationsveranstaltung geben den Eltern und ErzieherInnen Gelegenheit sich kennen zu lernen, auszutauschen und fachlich zu informieren. Thematische Schwerpunkte ergeben sich aus dem Konzept. Aus der Elternschaft der Gruppe werden für die Dauer eines Kindergartenjahres zwei ElternvertreterInnen gewählt. Sie bilden das Bindeglied zwischen Eltern und ErzieherInnen. Der Verein finanziert sich zu einem Teil über die Elternarbeit. Alle Eltern sind ehrenamtlich tätig. Sie sind einverstanden, regelmäßig Elternarbeit im Sinne des Waldkindergartenalltags zu leisten.

    3. Sprechzeiten

    Wenn die Eltern ein ausführliches Gespräch ihr Kind betreffend wünschen, vereinbaren diese bitte mit dem/der Erzieherin einen Termin am Nachmittag. In dringenden Fällen ist das Wald-Handy zu erreichen (0151/40544474). Die tägliche Abmeldung im Krankheits- und sonstigem Fall ist bitte in der Zeit von 8.15 bis 8.45 Uhr von den Erziehungsberechtigten des Kindes vorzunehmen.

    4. Hinweise zu Krankheiten der Kinder

    Abmeldung siehe bitte unter Punkt 3. Bei ansteckenden Krankheiten ist das Kind vom Kindergarten fern zu halten. Es gilt das Bundesseuchengesetz. Bei weiteren ansteckenden Kinderkrankheiten innerhalb der Familie (Geschwister/Eltern) sollte der Arzt über den weiteren Besuch im Waldkindergarten entscheiden. Eine Wiederaufnahme nach Gesundung ist in diesem Fall nur mit einem Attest des behandelnden Arztes möglich. Bei ansteckenden Krankheiten kann der Waldkindergarten auf amtsärztliche Anordnung geschlossen werden. Die Einrichtung ist für einen Ersatz nicht haftbar zu machen. Alle Krankheiten, auch grippale Infekte, müssen weitestgehend ausgeheilt sein. Es liegt im Ermessen der ErzieherInnen, ein ihnen nicht gesund erscheinendes Kind nicht mit in die Natur zu nehmen. Sollten sich bei Kindern während des Aufenthaltes im Freien Krankheitsbilder zeigen, werden die Eltern sofort telefonisch benachrichtigt und gebeten, ihr Kind umgehend abzuholen. Von den ErzieherInnen erkannte auffällige Insekten- bzw. Zeckenstiche werden den Eltern beim Abholen des Kindes sogleich mitgeteilt. Ebenso informieren die Eltern das Erzieherteam über entsprechende Beobachtungen. Diesbezügliche, umfangreiche Aufklärung und das Informationsblatt/Zecken wird den Eltern mit der Kindergartenordnung ausgehändigt. Jeder Zeckenbiss wird schriftlich mit Datum festgehalten. Die Kinder sollten in der insektenreichen Zeit geschützt in den Wald kommen. Zum Schutz gegen die Infektionsübertragung des Fuchsbandwurmes besteht Essverbot von den Früchten des Waldes. Die Eltern verpflichten sich mit der Anmeldung des Kindes keine anderslautende Aussage dem Kind gegenüber zu machen. Kinder mit schweren gesundheitsgefährdenden Allergien gegen Pollen, Insektenstiche (insbesondere Wespen und Bienen) dürfen den Waldkindergarten nicht besuchen. Ausnahmeregelungen sind ärztlich zu attestieren. Die ErzieherInnen sind über notwendige Medikamenteneinnahmen von den Eltern zu informieren.

    5. Ausfall einer Fachkraft

    Bei Ausfall einer Fachkraft wird eine regelmäßige Vertretungskraft eingesetzt. Grundsätzlich sollten die Eltern jedoch bereit sein, ehrenamtlich Betreuungsaufgaben zu übernehmen (siehe unter Punkt 2).

    6. Aufnahmekriterien

    Ein von den Eltern schriftlich gestellter Antrag zur Aufnahme (Vordruck) wird von der Einrichtungsleitung in die Warteliste aufgenommen. Dieser Antrag ist nicht gleichzusetzen mit einer verbindlichen Zusage für einen Waldkindergartenplatz. Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Einrichtungsleitung mit dem Team.

    • Es werden Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt unabhängig von Nationalität und Religion aufgenommen.
    • Die Gruppenzusammensetzung erfolgt alters- und geschlechtsgemischt. Jüngere wie ältere Kinder haben gleichermaßen ein Anrecht auf einen Waldkindergartenplatz.
    • Berücksichtigt werden besondere gesundheitliche Umstände (integrative Kinder nach vorhandenen Möglichkeiten) als auch soziale Umstände wie alleinerziehende Eltern, Berufstätigkeit der Eltern, Aus-/Weiterbildung oder Umschulung der Eltern.
    • Berücksichtigt werden Einzelkinder und Kinder aus Familien, die zugezogen sind.

    6.1 Aufnahmeformalitäten

    erforderlich sind:

    • ein Gesundheitsattest des Hausarztes, welches nicht älter als 14 Tage sein darf. Die Kosten hierfür werden von den Erziehungsberechtigten getragen.
    • ausreichender Tetanusschutz!
    • Masernschutzimpfung ist Pflicht (Mehr Informationen zum Masernschutzgesetz unter: www.masernschutz.de)
    • unterschriebene Anmeldung für die Aufnahme des Kindes im Waldkindergarten inklusive Einzugsermächtigung der Elternbeiträge
    • unterschriebenes Formular der Mitgliedschaft
    • unterschriebene Einverständniserklärungen (Schwimmen, Ausflüge)

    7. Hinweise zur Einführungsphase

    Um den Kindern das Eingewöhnen in den Waldkindergarten zu erleichtern, können die Eltern in den ersten Tagen nach vorheriger Absprache bei dem Kind bleiben. Das Gruppengeschehen sollte dabei nicht beeinträchtigt werden.

    8. Beitrag

    Der monatliche Beitrag richtet sich nach der derzeit gültigen Staffelung der Stadt Bad Oldesloe. Die Eltern können bei der Stadt eine Ermäßigung des Kindergartenbeitrages (Sozialstaffel) beantragen. Die volle Beitragspflicht besteht auch während der Schließungszeiten (Betriebsferien, Schließung aufgrund behördlicher Maßnahmen, höherer Gewalt, Fortbildung der ErzieherInnen), sowie bei Erkrankungen des Kindes, Urlaub außerhalb der Schließungszeiten u.ä.

    9. Abmeldung

    Die Abmeldung des Kindes aus dem Waldkindergarten kann aufgrund der jährlichen Gesamtfinanzierung der Einrichtung nur mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 31. Juli eines jeden Jahres erfolgen. Bei Beginn der Schulpflicht ist eine Kündigung nicht notwendig. In Ausnahmefällen kann eine Abmeldung nur zum Monatsende (schriftlich 6 Wochen vorher) erfolgen. Die Abmeldung nimmt die Kindergartenleitung entgegen. Das Betreuungsverhältnis kann vom Träger gekündigt werden, wenn:

    • das Kind wiederholt nicht rechtzeitig nach Beendigung der Öffnungszeiten abgeholt wird oder das Kind ohne unzureichenden Grund den Waldkindergarten nur unregelmäßig besucht.
    • ein Verbleiben des Kindes im Waldkindergarten nach Durchführung von Schlichtungsversuchen nicht mehr möglich ist, weil die Zusammenarbeit mit den Eltern nachhaltig gestört ist.
    • das Kind durch sein Verhalten nachhaltig eine geordnete Betreuung der Gruppe stört. Dabei sind die Erziehungsberechtigten und evtl. das Jugendamt mit dem Ziel zu beteiligen, eine dem Kindeswohl entsprechende Lösung zu finden.
    • bei Zahlungsverzug von Elternbeiträgen 10. Kostenausgleichszahlung.

    10. Kostenausgleichszahlung

    Bei Bekanntwerden eines Umzuges in eine auswärtige Gemeinde müssen die Erziehungsberechtigten dieses dem Vorstand des Waldkindergartens sofort schriftlich anzeigen. Sollte die rechtzeitige Anzeige versäumt werden, sind die Erziehungsberechtigten im Rahmen ihres Aufnahmeantrages zur Zahlung des Kostenausgleichs an den Träger verpflichtet.

    11. Öffnungszeiten

    Der Waldkindergarten ist montags bis freitags von 8.15 bis 13.15 Uhr geöffnet. In der Zeit von 8.15 bis 8.25 Uhr kann das Kind gebracht und von 13.05 bis 13.15 Uhr wieder abgeholt werden. An den Schwimmtagen in den Wintermonaten kann das Kind in der Zeit von 8.15 bis 8.25 Uhr zum Parkplatz/Schwimmhalle gebracht und von 13.05 bis 13.15 Uhr vom Jugendzentrum wieder abgeholt werden.

    12. Treffpunkt

    Der Treffpunkt wird entsprechend des Aufenthaltsortes im Kurparkgelände oder bei Ausflügen (z. B. öffentliche Einrichtungen der Stadt) von den ErzieherInnen festgelegt. Die Aufsichtspflicht für das Kind beginnt mit der Übergabe des Kindes durch die Erziehungsberechtigten bzw. Beauftragten an die ErzieherInnen und endet mit der persönlichen Übergabe an die Erziehungsberechtigten bzw. schriftlich oder mündlich Beauftragten.

    13. Ferien

    Der Waldkindergarten wird während der Sommerschulferien für drei Wochen und während der Weihnachtsschulferien geschlossen. Der Termin der Schließungszeit in den Sommerschulferien des darauf folgenden Jahres wird bis zum 30.11. des Jahres bekannt gegeben. Der Kindergarten schließt an bis zu fünf Fortbildungstagen im laufenden Kindergartenjahr. Der Kindergarten ist an Brückentagen grundsätzlich geschlossen. Die Kindergartenleitung hat jedoch die Möglichkeit, an diesen Tagen zu öffnen. Dies wird den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben.

    14. Anfangs- und Schlusstermin des Kindergartenjahres

    Das Kindergartenjahr beginnt am 1. August eines jeden Jahres und endet am 31. Juli des darauf folgenden Jahres. Zu diesem Zeitpunkt erfolgen in der Regel Kinderaufnahmen und Kündigungen. Bei vorhandenen freien Plätzen während des laufenden Jahres werden diese sofort neu besetzt (siehe auch unter Punkt 6 und 9).

    15. Tägliche Ausstattung des Kindes

    Hierfür gibt es ein besonderes Merkblatt.

    16. Empfehlung für die Kleidung/Schutzmassnahmen

    Die Kinder sollen der Witterung und der Jahreszeit entsprechend gekleidet sein. Eine Kopfbedeckung ist jederzeit zu tragen. Auch im Sommer sind eine lange Hose und ein langärmeliges Shirt aus dünner Baumwolle erforderlich. Die Socken werden über die Hose gezogen (Insekten- Und Zeckenschutz). In der kalten Jahreszeit bewährt sich der Zwiebellook, d.h., mehrere Schichten von dünner Kleidung übereinander, zu tragen. Im Winter sind Wollunterwäsche und Polarfleece-Kleidung zu empfehlen. Regendicht sind Sympatex- bzw. Gore-Tex Jacke und Hose. Das Schuhwerk sollte jederzeit fest und knöchelhoch sein. Gummistiefel mit Wollsocken und Wolleinlagen saugen den Schweiß gut auf und halten die Füße warm.

    17. Eine Bitte

    Es ist selbstverständlich, dass vom Zigaretten- und Alkoholkonsum bei Veranstaltungen des Waldkindergartens im Beisein von Kindern abzusehen ist.

    ergänzt und aktualisiert im November 2014